{"id":11,"date":"2019-04-16T10:17:23","date_gmt":"2019-04-16T08:17:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/?page_id=11"},"modified":"2019-04-17T16:59:08","modified_gmt":"2019-04-17T14:59:08","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/allgemeine-geschaeftsbedingungen","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-margin-top:4%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Hambach Naturstein GmbH<br \/>(Stand Mai 2018)<\/h1>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3>\u00a7 1 Geltung der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h3>\n<p>1. S\u00e4mtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von HAMBACH NATURSTEIN GmbH zus\u00e4tzlich \u00fcbernommene Pflichten ber\u00fchren die Geltung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht.<br \/>2. Entgegenstehende oder abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden verpflichten HAMBACH NATURSTEIN nicht, auch wenn HAMBACH NATURSTEIN GmbH nicht ausdr\u00fccklich widerspricht oder ungeachtet entgegenstehenden oder abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Kunden annimmt. Gleicherma\u00dfen wird HAMBACH NATURSTEIN GmbH nicht verpflichtet, soweit die Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden unabh\u00e4ngig vom Inhalt dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Angebot &#8211; Angebotsunterlagen und Preise<\/h3>\n<p>1. S\u00e4mtliche Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit, in Euro zuz\u00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Werk. 2. Die in Prospekten, Anzeigen, in Ausstellungen und in Werbematerialien enthaltenen Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. 3. Angebote gelten vorbehaltlich endg\u00fcltigen Vertragsabschlusses nur durch eine schriftliche Best\u00e4tigung. Die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung bewirkt, vorbehaltlich kurzfristig schriftlich oder per Email vorgebrachter Einwendungen des Kunden einen Vertragsschluss. 4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung. 5. Soweit aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, eine Ver\u00e4nderung der Materialgestellungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. 6. Die Mitarbeiter von HAMBACH NATURSTEIN GmbH sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung hinausgehen. Die Mitarbeiter von HAMBACH NATURSTEIN GmbH sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen in bar oder per Scheck berechtigt.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Beschaffenheit des Materials und Bemusterung<\/h3>\n<p>1. Naturstein ist ein Naturprodukt. Zu seiner nat\u00fcrlichen Beschaffenheit und Eigenart geh\u00f6ren Farb-, Struktur- und Texturschwankungen selbst dann, wenn die verwendeten Steine beispielsweise aus demselben Vorkommen, derselben Charge oder aus demselben Gesteinsblock stammen. Das gilt auch f\u00fcr Aderungen, nat\u00fcrliche Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse und Quarzadern. 2. Muster in Prospekten oder in der Ausstellung sind unverbindlich. Sie zeigen nur das allgemeine, innerhalb einer Bandbreite m\u00f6gliche Aussehen eines Steines in seiner dargestellten Umgebung. Andere Lichtverh\u00e4ltnisse, Umgebungsfarben etc. k\u00f6nnen zu anderen optischen Wirkungen des Natursteins f\u00fchren. Eine \u00dcbereinstimmung von Muster und Ware ist deshalb nur unter Ber\u00fccksichtigung der zuvor beschriebenen gesteinstypischen nat\u00fcrlichen Schwankungen m\u00f6glich. 3. Wird eine Grenzbemusterung gew\u00fcnscht und durchgef\u00fchrt, so ist das Muster in Bezug auf Farbe und Struktur f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Ausma\u00dfe nicht bindend, da alle Natursteine den nat\u00fcrlichen Abweichungen unterworfen sind. Besondere Ausgrenzungen und Vorgaben m\u00fcssen schriftlich durch HAMBACH NATURSTEIN GmbH best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Einbau durch Hambach Naturstein<\/h3>\n<p>1. \u00dcbernimmt HAMBACH NATURSTEIN GmbH den Einbau von Naturstein oder Bauleistungen so gilt daf\u00fcr \u2013 sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist &#8211; die VOB Teil B (im folgenden VOB\/B) in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung. 2. Die technische Ausf\u00fchrung der Bauleistung erfolgt nach der VOB Teil C und der ma\u00dfgeblichen DIN zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Insbesondere gilt die DIN 18322 (\u201eNaturwerksteinarbeiten\u201c). Erg\u00e4nzend hierzu gelten die vom Deutschen Natursteinverband f\u00fcr das Versetzen und Verlegen von Natursteinen herausgegebenen Richtlinien. Diese Richtlinien, aber auch die VOB Teil B und Teil C und die einschl\u00e4gige DIN k\u00f6nnen zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten bei HAMBACH NATURSTEIN GmbH eingesehen werden. 3. Bei Einbauten erfolgt die Lieferung der Ware frei Baustelle in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 4. Werden mit dem Kunden Vorauszahlungen vereinbart, so sind diese abweichend von \u00a7 16 Ziffer 2 Abs. 1 VOB\/B unverzinslich.<br \/>5. Nacharbeiten die erst nach Abschluss anderer Gewerke durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, ohne dass dabei die Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH ein Verschulden trifft, werden im Taglohnnachweis berechnet. In diesem Fall sind auch die erforderlichen An- und Abfahrtszeiten gesondert zu verg\u00fcten.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Warenverkauf durch Hambach Naturstein<\/h3>\n<p>1. Soweit die Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH Waren nicht verlegt oder einbaut, sondern lediglich ver\u00e4u\u00dfert gelten die nachstehenden Bestimmungen und die Regelungen von \u00a7\u00a7 6-7.<br \/>2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Verk\u00e4ufe und die Preise ab Werk in Neustadt-Hohenacker. 3. Die Auslieferung der Ware erfolgt im Werk Neustadt-Hohenacker. Die Verladekosten daf\u00fcr gehen zu Lasten von HAMBACH NATURSTEIN GmbH. Mit \u00dcbergabe der Ware an den Kunden bzw. an einen vom Kunden beauftragten Abholer geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber. 4. Erfolgt die Anlieferung der verkauften Ware durch HAMBACH NATURSTEIN GmbH an die vom K\u00e4ufer angegebene Adresse, so hat der K\u00e4ufer neben dem vereinbarten Kaufpreis die Versandkosten zu tragen. Sie schlie\u00dfen die Kosten einer durch HAMBACH NATURSTEIN GmbH abgeschlossenen Transportversicherung ein. Die Kosten f\u00fcr die Abladung vor Ort hat der Kunde zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vom Kunden ist daf\u00fcr auch eventuell erforderliches Ger\u00e4t und Personal bereitzustellen. Die Gefahr geht mit \u00dcbergabe an den Kunden auf diesen \u00fcber. 5. HAMBACH NATURSTEIN GmbH ist bereit, die Transportverpackung nach Abladung sofort oder bei der n\u00e4chsten Anlieferung zur\u00fcckzunehmen. Soll jedoch die angelieferte Ware auf Wunsch des Kunden durch die Transportverpackung gesichert bleiben, geht die Transportverpackung in das Eigentum des Kunden \u00fcber. Eine R\u00fccknahme durch HAMBACH NATURSTEIN GmbH erfolgt dann nicht. 6. Bei Lieferungen au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland sind vom Kunden zus\u00e4tzlich die Kosten f\u00fcr Z\u00f6lle und f\u00fcr eventuell erforderliche Produktzertifikate sowie f\u00fcr die R\u00fccknahme der Verpackung zu zahlen.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Liefer- und Leistungszeit bei Warenverkauf<\/h3>\n<p>1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, wird die verkaufte Ware schnellstm\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen abholbereit zur Verf\u00fcgung gestellt bzw. ausgeliefert. 2. Kommt die Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH in Bezug auf einen vereinbarten Liefertermin in Verzug, so hat der Kunde HAMBACH NATURSTEIN GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. 3. Bei von HAMBACH NATURSTEIN GmbH nicht zu vertretende Lieferverz\u00f6gerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder h\u00f6herer Gewalt (z.B. Aufruhr, Streik, Aussperrung, Brand oder unrichtige und\/oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung)) verschiebt sich die vereinbarte Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate und ist dem Kunden infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung nicht mehr zuzumuten, kann er nach angemessener Nachfristsetzung von wenigstens zwei Wochen vom Vertrag zur\u00fccktreten. In diesem Fall sind Schadensersatz Anspr\u00fcche gegen die Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH ausgeschlossen.<br \/>4. Die Pr\u00fcfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material k\u00f6nnen auf keinen Fall anerkannt werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Beanstandungen bei Lieferungen nach Warenverkauf<\/h3>\n<p>1. Soweit die Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH die Ware nicht verlegt, sondern lediglich ver\u00e4u\u00dfert stehen bei M\u00e4ngeln dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. 2. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen wegen offensichtlicher Sachm\u00e4ngel zu. Sachm\u00e4ngel von gelieferten Waren sind ausgeschlossen, wenn der Kunde der Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware angezeigt hat. Insbesondere sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen nicht rechtzeitig angezeigter offensichtlicher Sachm\u00e4ngel ausgeschlossen. 3. Die Haftung von HAMBACH NATURSTEIN GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, M\u00e4ngeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden im Zusammenhang mit gelieferter Ware begrenzt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt jedoch nicht f\u00fcr die Haftung von HAMBACH NATURSTEIN GmbH wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>1. Der Kunde hat zun\u00e4chst die Wahl, ob er die Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Lieferfirma ist allerdings berechtigt, die Art der gew\u00e4hlten Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist und die andere Art der Nacherf\u00fcllung ohne erhebliche Nachteile f\u00fcr den Kunden bleibt. 2. Erst nach dem dritten gescheiterten Versuch gilt die Nacherf\u00fcllung als fehlgeschlagen. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so kann der Kunde grunds\u00e4tzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags (R\u00fccktritt) verlangen. Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, steht dem Kunden jedoch kein R\u00fccktrittsrecht zu. 3. Der Kunde muss die Lieferfirma innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, \u00fcber offensichtliche M\u00e4ngel schriftlich unterrichten. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Lieferfirma. Unterl\u00e4sst der Kunde diese Unterrichtung, erl\u00f6scht das Gew\u00e4hrleistungsrecht 2 Monate nach einer Feststellung des M\u00e4ngel. Dies gilt nicht bei Arglist der Lieferfirma. 4. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung seitens der Lieferfirma arglistig verursacht wurde. 5. F\u00fcr den Kunden gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfristen ab Ablieferung der Ware Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Lieferfirma den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 dieser Bestimmung)<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>1. Die Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises f\u00fcr diese Ware vor. 2. Der K\u00e4ufer erkennt ausdr\u00fccklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt f\u00fcr alle unsere Lieferungen und Leistungen als vereinbart gilt. 3. Wir behalten uns bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Auftragssumme und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten des Eigentums an der gelieferten Ware und\/oder erbrachten Leistung vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlungen in Wechsel oder Schecks bis zu deren vollst\u00e4ndiger Einl\u00f6sung bestehen.<br \/>4. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterver\u00e4u\u00dferung oder jede Be &#8211; oder Verarbeitung durch den K\u00e4ufer als unsere Beauftragung f\u00fcr uns, ohne dass der K\u00e4ufer daraus eine Forderung gegen uns erlangt. 5. Ver\u00e4u\u00dfert der K\u00e4ufer unsere Ware oder baut er sie in ein Grundst\u00fcck ein, so tritt er uns schon im Voraus die ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder dem Einbau entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten ab. Der K\u00e4ufer hat uns hier\u00fcber unaufgefordert zu unterrichten. Er ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und uns den Nachweis hier\u00fcber zu erbringen. \u00dcbersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, dem K\u00e4ufer den \u00fcberschie\u00dfenden Betrag seiner Forderung auf Verlangen freizugeben. 6. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und\/oder Leistungen oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verf\u00fcgung zu stellen. Insbesondere at er die Namen und Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen uns mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der K\u00e4ufer ist ferner verpflichtet, uns eine Urkunde \u00fcber die Abtretung auszustellen. 7. Der Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 8. Vor Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge ist der Verk\u00e4ufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der K\u00e4ufer mit einer f\u00e4lligen Zahlung in Verzug, so kann der Verk\u00e4ufer nach Androhung f\u00fcr s\u00e4mtliche noch ausstehende Lieferungen aus allen Abschl\u00fcssen Bezahlung vor Lieferung verlangen. 9. Die auf Briefen des Bestellers angegebenen anderslautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann G\u00fcltigkeit, wenn sie von uns schriftlich angenommen sind. Alle m\u00fcndlichen, fernm\u00fcndlichen und tele-grafischen Erkl\u00e4rungen sowie alle Erkl\u00e4rungen unserer Verkaufsrepr\u00e4sentanten und die von diesen getroffenen Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Best\u00e4tigung.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.2. Rechnungen f\u00fcr Warenlieferungen sind sofort f\u00e4llig und sp\u00e4testens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. 2. Abschlagszahlungen und die Zahlung der Schlussrechnung f\u00fcr Bauleistungen werden binnen der in \u00a7 16 VOB\/B genannten Fristen f\u00e4llig. 3. Kommt der Kunde trotz Mahnung mit einer Zahlung in Verzug gelten die Verzugszinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte \u00fcber dem Basiszinssatz; bei einem Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB bel\u00e4uft sich der Zinssatz f\u00fcr Verzug auf 8 Prozentpunkte \u00fcber dem Basiszinssatz im Sinne des \u00a7 247 BGB. 4. Der Kunde darf nur dann eigene Anspr\u00fcche gegen die Anspr\u00fcche von HAMBACH NATURSTEIN aufrechnen, wenn die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Zur Zur\u00fcckbehaltung oder Aufrechnung ist der Kunde wegen Gegenanspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis berechtigt. 5. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistungen einer Sicherheit auch f\u00fcr schon best\u00e4tigte Auftr\u00e4ge vor Absendung der Ware oder vor Ausf\u00fchrung der Leistungen zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherheit der vereinbarten und\/oder erreichten Auftragssumme bedingt.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Gerichtsstand und sonstige Bedingungen<\/h3>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Alle Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung ist D-71336 Waiblingen, soweit der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handels- und\/oder Vertragsrecht oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. 2. Gerichtsstand f\u00fcr alle Anspr\u00fcche aus Gesch\u00e4ftsverbindungen einschlie\u00dflich solcher aus Wechseln und Schecks ist das Gericht, in dessen Bezirk wir unseren Sitz haben, soweit der K\u00e4ufer und\/oder Abnehmer Kaufmann im Sinne des Handels- und\/oder Vertragsrecht oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Wir sind auch berechtigt, an dem f\u00fcr den Sitz des K\u00e4ufers\/Abnehmers zust\u00e4ndigen Gericht zu klagen. 3. M\u00fcndliche Abreden, insbesondere Ab\u00e4nderungen der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Firma HAMBACH NATURSTEIN GmbH best\u00e4tigt worden sind. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. 5. Der Kunde wird auf seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten f\u00fcr die Rechnungen von HAMBACH NATURSTEIN GmbH hingewiesen. Ist der Kunde kein Unternehmer oder verwendet er die Lieferungen und Leistungen von HAMBACH NATURSTEIN GmbH f\u00fcr seinen nichtunternehmerischen Bereich, so ist er zur Aufbewahrung von Rechnungen gem\u00e4\u00df \u00a7 14b Absatz 1 Umsatzsteuergesetz f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren verpflichtet. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.<\/p>\n<p><strong>Diese AGB hat auch G\u00fcltigkeit, wenn einer der beiden Vertragspartner im juristischen Sinne kein \u201eKaufmann\u201c ist<\/strong><\/p>\n<p><strong>AGB von HAMBACH NATURSTEIN GmbH, Im Unterdorf 11 in 71336 Waiblingen-Neustadt<\/strong><\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-11","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":74,"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11\/revisions\/74"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hambach-naturstein.de\/_alt\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}